WAHLARZT

Als Wahlarzt habe ich keinen Vertrag mit einer Krankenkasse, daher können auch die erbrachten Leistungen nicht direkt mit dieser verrechnet werden. Das bedeutet, dass der Patient in meiner Ordination eine Honorarnote ausgestellt bekommt, die er entweder per Bankomat oder per Überweisung begleicht.

Die Rechnung reicht der Patient dann zu seiner zuständigen Krankenkasse ein, welche einen entsprechenden Anteil an den Patienten refundiert.

Vorteile

Die großen Vorteile des Wahlarztes sind die freie Arbeitseinteilung und das daraus resultierende Zeitmanagement:

  • Kurze Wartezeiten auf einen Termin
  • Kurze Wartezeiten in der Ordination
  • Und viel Zeit für das Patientengespräch und die Behandlung